Informationen für Aupairs
Voraussetzungen für ein Aupair?
Zur Beantragung des Visums sollte das Au-Pair persönlich vorsprechen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Alter zwischen 18 und 24 Jahren
- Nicht verheiratet und auf jeden Fall kinderlos
- Mindestens gute Deutsch-Grundkenntnisse, das bedeutet Sprachlevel A1 (170 Std. z.B. am GoetheInstitut) (+ bestandener Deutschtest bei der Visums-Behörde)
- Schulabschluss
- ein ärztliches Attest
- Erfahrung mit Kindern (Babysitten, Kindergarten, Waisenheime)
- Dauer des Aupair-Aufenthalts: 6 bis 12 Monate
- Es muss die Reise selbst finanzieren können
- Es muss der erste Aupair Aufenthalt in Deutschland sein
- Es darf kein Verwandtschaft-Verhältnis mit der Gastfamilie bestehen
- In erster Linie Kinderbetreuung
(spielen, waschen, anziehen, füttern, vorlesen, beaufsichtigen, Betreuung bei den Hausaufgaben, Begleitung zur Schule usw.) - Mithilfe im Haushalt
(aufräumen, abstauben, staubsaugen, Geschirr waschen, bügeln, Wäsche waschen, einfache Mahlzeiten, Haustiere versorgen) - Arbeitszeit: 5 bis 6 Stunden pro Tag - aber max. 30 Stunden pro Woche
- 2-3 Abende pro Woche Babysitten
- Es ist ein Familienmitglied auf Zeit, wie eine große Schwester
- Ein eigenes möbliertes Zimmer im Haus der Gasteltern, möbliert, beheizt, abschließbar und mit Tageslicht (mind. 8 qm)
- Kost und Logis frei (Teilnahme an gemeinsamen Mahlzeiten)
- Monatliches Taschengeld in Höhe von 260,00 Euro
- Unfall-, Haftpflicht- und Kranken-Versicherung
- Erlaubnis zum Besuch einer Sprachschule (Kosten nach Absprache) - Aber MIT Zustimmung der Familie, wenn öfter als 2 Mal pro Woche
- Übernahme der Fahrkosten zum Sprachkurs (z.B. Monatskarte)
- 1,5 bis 2 zusammenhängende Tage pro Woche frei - (mindestens 1 freier Sonntag pro Monat)
- Gesetzliche Feiertage sind frei oder durch Freizeit auszugleichen
- 4 Wochen bezahlter Urlaub bei einem 12-monatigem Aufenthalt
- Bei kürzerem Aufenthalt: 2 freie Werktage pro Monat
- Deutsch als Umgangssprache in der Familie (mind. 1 Deutscher)
- Fragebogen
- 2 bis 4 Fotos
- Brief an die Familie
- Ärztliches Attest
- Charakterreferenz
- Nachweis über Kinderbetreuung
- Nachweis über Deutschkenntnisse
- Kopie vom Pass (evtl. Kopie vom Führerschein)
- (Polizeiliches Führungszeugnis)
Zur Beantragung des Visums sollte das Au-Pair persönlich vorsprechen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Visa-Regelungen für die EU- und Nicht-EU-Länder:
- Alte EU-Länder:
- (Dänemark, Griechenland, Finnland, UK, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien, Spanien, Portugal, Österreich, Zypern, Schweden):
Für Aupairs aus den alten EU-Ländern wird von der „Bundesagentur für Arbeit“ keine Altersgrenze mehr angegeben. Sie können mit gültigem Reisepass einreisen. Es genügt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Aupairs aus diesen EU-Ländern benötigen weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Arbeitserlaubnis. Die Gasteltern müssen sofort nach der Einreise den Abschluss einer Unfall- Haftpflicht- Krankenversicherung veranlassen.
- (Dänemark, Griechenland, Finnland, UK, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien, Spanien, Portugal, Österreich, Zypern, Schweden):
- Neue EU-Länder:
- (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta, Zypern, Rumänien und Bulgarien):
Aupairs aus den neuen EU-Ländern brauchen kein Visum mehr. Aber sie benötigen eine Arbeitserlaubnis. Diese wird für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 6 Monaten ausgestellt. Die Gastfamilien müssen das Aupair nach der Einreise umgehend beim Einwohnermeldeamt anmelden und eine Arbeitserlaubnis bei der „Bundesagentur für Arbeit“ beantragen. Danach muss mit der gültigen Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung EU beantragt werden. Grund-Kenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein, einige Arbeitsämter führen Sprachtests durch. Altersgrenze auch hier noch 24 Jahre bei Antragstellung. Die Gasteltern müssen sofort nach der Einreise den Abschluss einer Unfall- Haftpflicht- Krankenversicherung veranlassen.
- (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta, Zypern, Rumänien und Bulgarien):
- Nicht-EU-Länder:
- Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein gültiges Visum. Altersgrenze 24 Jahre bei Antragstellung. Die Gültigkeit des Passes muss mindestens drei Monate länger sein als der geplante Aufenthalt. Der Beginn der Aupair-Beschäftigung laut Aupair-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen. Die geplante Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.
Das Aupair benötigt zur Visum-Beantragung einen Aupair-Vertrag und ein Einladungsschreiben der Gastfamilie. Darin enthalten sein muss die vollständige Adresse von Familie und Aupair, die Dauer des Aufenthaltes, eine Beschreibung der Tätigkeit, die maximale Stundenzahl, die Höhe des Taschengeldes, die Art der Unterbringung und die Zusage einer Haftpflicht-, Unfall- und Kranken-Versicherung für das Aupair. Damit geht das Aupair zu seiner Botschaft. Diese prüft, ob Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind und setzt sich mit den deutschen Behörden in Verbindung. Die Visums-Erteilung dauert je nach Land zwischen 2 Wochen bis zu ca. 3 Monaten. Nach vorheriger Absprache mit der Gastfamilie kann das Aupair einreisen und muss von der Familie umgehend beim Einwohnermeldeamt und dann bei der Ausländerbehörde angemeldet werden. Die Ausländerbehörde setzt sich mit dem Arbeitsamt wegen einer Arbeitserlaubnis in Verbindung. Die Gastfamilien müssen sich meist schriftlich verpflichten (Verpflichtungs-Erklärung), für die Dauer des Aufenthaltes für das Au Pair zu sorgen.
- Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern benötigen ein gültiges Visum. Altersgrenze 24 Jahre bei Antragstellung. Die Gültigkeit des Passes muss mindestens drei Monate länger sein als der geplante Aufenthalt. Der Beginn der Aupair-Beschäftigung laut Aupair-Vertrag darf nicht später als 6 Monate nach Stellung des Visumantrages liegen. Die geplante Aufenthaltsdauer muss mindestens 6 Monate betragen.
- Alte EU-Länder: